ORGANISATORISCHES
Ablauf
Bitte lassen Sie sich vor Beginn der Therapie eine Verordnung für „Ergotherapie 60 min.“ (bei Hausbesuchen „Ergotherapie 60min. mit Hausbesuch“) von Ihrem Arzt ausstellen und reichen Sie diese zur chefärztlichen Bewilligung ein. Diese garantiert, dass sie nach Abschluss der Therapie einen Teil Ihrer Kosten von Ihrer Krankenkasse rückerstattet bekommen. Die Höhe der Refundierung richtet sich nach dem jeweiligen Tarif Ihrer Krankenkasse. Sollten Sie zusätzlich eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, können Sie für den Restbetrag dort ebenfalls um Kostenrückerstattung ansuchen.
Hausbesuche
auf Anfrage.
Für vereinbarte Termine, die nicht mindestens 24h davor abgesagt werden, wird der vereinbarte Stundentarif zur Gänze in Rechnung gestellt!
Vielen Dank für Ihr Verständnis!